Elektronisches Sprengmittel Lagerbuch
Sprengstoffbuch, Pulverbuch, Lagerbuch für Pulverhändler Ab dem 05.04.2015 müssen alle Personen, die Schieß- und Sprengmittel sowie explosivgefährliche Stoffe und Gegenstände herstellen, verarbeiten, einführen oder damit handeln, somit Hersteller, Importeure, Beförderer, Händler, Pulverhändler und Verwender in der Europäischen Union einen lückenlosen Nachweis über den Verbleib aller Stoffe führen. Im so genannten…
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